Achtung: Bade-und Schwimmverbot in der Elde
Aufgrund der ansteigenden Temperaturen informiert das Amt für Ordnung und Soziales über das Bade- und Schwimmverbot in der Elde im Bereich des Stadtkernes vom Hafen bis hin zur Rosewiese. Gemäß § 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist das Baden und Schwimmen a. im Bereich bis zu 100,00 m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt, b. …