Schönberg
Information aus dem Einwohnermeldeamt
Amt Schönberger Land Der Amtsvorsteher Hinweis zu Auskunfts- und Übermittlungssperren Mit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Wie auch im abgelösten Meldegesetz von Mecklenburg-Vorpommern kann bei Vorliegen von Tatsachen eine Auskunftssperre eingerichtet werden. Zur Information hier der Wortlaut: Bundesmeldegesetz (BMG) § 51 Auskunftssperren 1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person …