Das Wasserwerk informiert: Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen vor Frost schützen
Zu Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir darauf hinweisen, dass die Abnehmer nach den Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen der Verbandsgemeinde Selters für den Frostschutz an den Verbrauchsleitungen und Wasserzähler selbst verantwortlich sind. Wir raten deshalb, nicht benötigte Leitungen, zum Beispiel im Garten, an Terrassen und Garagen jetzt zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen, und den erstattungspflichtigen Austausch eines durch Frosteinwirkung zerstörten Wasserzählers …