Trostberg
Festsetzung der Grundsteuer 2024
Die Grundsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A und B für 2024, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Grundsteuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranschlagten Höhe festgesetzt. Sollten sich …