ALLGEMEINVERFÜGUNG der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach als örtliche Ordnungsbehörde zum Schutz vor Gefahren in Zusammenhang mit dem Mitführen von Glasbehältnissen, am Freitag, den 09. Februar 2024, von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr, im Bereich der Wegstrecke des „Nachtumzuges“ in der Ortslage Bengel
zum Schutz vor Gefahren in Zusammenhang mit dem Mitführen von Glasbehältnissen, am Freitag, den 09. Februar 2024, von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr, im Bereich der Wegstrecke des „Nachtumzuges“ in der Ortslage Bengel Aufgrund der §§ 1 und 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der zurzeit geltenden Fassung, erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, örtliche Ordnungsbehörde, folgende Allgemeinverfügung I. In der Zeit von Freitag, …