Verbandsgemeinde
Öffentliche Mahnung
Die öffentliche Mahnung gilt nicht für Steuerschuldner, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen. Am 15.02.2024 waren Allgemeine Abgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben) und Gewerbesteuer fällig. Wir bitten diese Forderungen bis spätestens 01. März 2024 an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden. Die Überweisung muss so …