Wichtige Information
Ab dem Jahr 2020 werden für die Kommunen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nur noch bei Änderungen (Eigentümerwechsel, Fälligkeit, Änderung des Hebesatzes oder Messbetrags etc.) neue Bescheide erstellt und an die Steuerpflichtigen versandt. Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen kostenfrei eingezogen. Steuerpflichtige, die noch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, können das Formular auf …