Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen zurückschneiden
Die Gemeindeverwaltung Langgöns weist darauf hin, dass Baumäste, Hecken und Sträucher, die in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen oder öffentliche Einrichtungen, wie die Beleuchtung und Verkehrsschilder beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden müssen. Das Straßengesetz verpflichtet den Grundstückseigentümer, bzw. –besitzer, Anpflanzungen so zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinflussen. Das …