Langgöns
Widmungsverfügung
Der sogenannte „Branntweinweg“ in der Gemarkung Espa, Flur 1, Flurstück 67 wird gemäß § 3 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz (HStrG) von einer sonstigen öffentlichen Straße zu einer Gemeindestraße umgewidmet. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns zu erheben. gez. Reusch Bürgermeister