Übersicht über die tierseuchenrechtliche Meldepflicht von Tierhaltungen
Allgemeine Meldepflichten: Besitzer folgender Tiere sind verpflichtet, ihren Tierbestand bereits ab der Haltung eines Tieres schriftlich zu melden: Rinder Schweine Schafe Ziegen Einhufer (Pferde, Esel usw.) Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel Kameliden (z.B. Lamas, Alpakas, Kamele, Dromedare) Gehegewild und sonstige Klauentiere (z.B. gehaltene Wildschweine) Bienen Fischhaltungen mit Verbindung zu öffentlichem …