Langgöns
Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern
Bezugnehmend auf das bevorstehende Silvesterfest und das damit verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich auf folgendes Hinweisen: Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung! Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns als örtliche Ordnungsbehörde Ordnungsamt