Isseroda
Änderung zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheines ab 01.01.2025
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt. Dazu hat die Meldebehörde der Gemeinde bisher Berechtigungsnachweise für die Erst- und Nachuntersuchungen ausgestellt (sog. Untersuchungsberechtigungsscheine). Mit der „Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen …