Abtsteinach
Anordnung zur Verpflichtung der Anlieger zur Reinigung der Straßen und Wege nach den Feierlichkeiten am Fastnachtssonntag, 19.02.2023
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Abtsteinach haben die Anlieger regelmäßig die Straßen und Gehwege vor Ihren Grundstücken zu reinigen. Die Reinigung ist jeweils samstags bzw. am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag vorzunehmen. Darüber hinaus kann bestimmt werden, dass die Straßen und Gehwege dann zusätzlich zu reinigen sind, wenn es aufgrund besonderer Anlässe wie z.B. Fastnachtsumzüge oder anderer Veranstaltungen erforderlich wird. Durch den …