Abtsteinach
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Abtsteinach
Prüfung von Grabmalen auf Standsicherheit Gemäß § 37 der Friedhofsordnung der Gemeinde Abtsteinach sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der Nutzungsberechtigte, der das Grabmal einmal jährlich, und zwar nach Beendigung der Frostperiode, zu überprüfen hat. Die Gemeinde Abtsteinach, als Träger des Friedhofes, ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und gem. § 9 der …