Abtsteinach
Wahl der Schöffen
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von den Gemeinden in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen und dem zuständigen Amtsrichter vorzulegen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 12.05.2023 die entsprechende Vorschlagsliste aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 19.-26.06.2023 im Rathaus Abtsteinach, 1. OG, Zimmer 11, Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gegen die Vorschlagsliste kann …