Abtsteinach
Anordnung zur Verpflichtung der Anlieger zur Reinigung der Straßen und Gehwege nach den Feierlichkeiten am Fastnachtssonntag, 15.02.2026
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Abtsteinach sind die Anlieger verpflichtet, die Straßen und Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung ist jeweils samstags bzw. am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag vorzunehmen. Darüber hinaus kann angeordnet werden, dass Straßen und Gehwege zusätzlich zu reinigen sind, wenn dies aufgrund besonderer Anlässe, wie z. B. Fastnachtsumzügen oder sonstigen Veranstaltungen, erforderlich …