Krumbach Verwaltungsgemei
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Im Hinblick auf die 2025 stattfindende vorgezogene Bundestagswahl erfolgt hiermit der Hinweis auf das Recht gemäß § 50 Absatz 5 BMG, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen …