Krumbach Verwaltungsgemei
Amtliche Bekanntmachung zur Datenübermittlung für WehrpflichtBekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagment der Bundeswehr“
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die …