Informationen aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Lichtraumprofil einhalten Der Luftraum über öffentlichen Fahrbahnen, Geh- und Radwegen usw. ist z.B. von hereinragenden Ästen, Buschwerk oder Bäumen, der angrenzenden Grundstücke freizuhalten. Der obere Sicherheitsraum beträgt für Fahrbahnen 4,50 m, für Geh- und Radwege 2,50 m. Winterdienstfahrzeuge und Müllfahrzeuge sind besonders auf freigeschnittene Straßen angewiesen. Zur Gewährleistung des Brandschutzes wird den Waldbesitzern empfohlen, die Waldwege …