Anmeldung von Veranstaltungen
Eine Ausnahmeerlaubnis ist beim Ordnungsamt rechtzeitig zu beantragen, wenn u. a. a) die Veranstaltung länger als 22.00 Uhr andauert (Nachtruhe, § 10 LImschG) b) Tongeräte, insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte u. ä. in der Öffentlichkeit benutzt werden (§ 11 LImschG) c) vorübergehend Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden (§ 2 Abs.2 Bbg …