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40 Artikel in dieser Ausgabe
Döbern

Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils

Amtliche Bekanntmachung Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Felixsee Satzung der Gemeinde Felixsee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße Satzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße Satzung der Gemeinde Neiße-Malxetal über die Erhebung einer …
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Satzung für die kommunalen Friedhöfe

I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Gemeinde Felixsee gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. § 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben …
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Information des Fachbereiches Verwaltungs- und Bürgerservice

Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger, entsprechend § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden für das Schuljahr 2024/25 diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Schulpflichtig werden auch diejenigen Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Auf der Grundlage der Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes …
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Satzung der Gemeinde Felixsee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee hat in ihrer Sitzung am 06.09.2023 folgende Satzung der Gemeinde Felixsee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Felixsee ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.03.1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom …
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Information des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 58 c Abs.1 Soldatengesetz „Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde“ Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher …
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Bekanntmachungsordnung

Hiermit wird die am 06.09.2023 beschlossene Satzung der Gemeinde Felixsee über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land - Nr. 19 vom 13.10.2023 öffentlich bekannt gemacht. Döbern, den. 18.09.2023 gez. Sören Reichelt amtierender Amtsdirektor
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Satzung JKD

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 folgende Satzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Jämlitz-Klein Düben ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.03.1995 (GVBl. I S. 14), …
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Banordg. JKD

Bekanntmachungsordnung Hiermit wird die am 27.09.2023 beschlossene Satzung der Gemeinde Jämlitz Klein-Düben über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land – Nr. 19 vom 13.10.2023 öffentlich bekannt gemacht. Döbern, den. 29.09.2023 gez. Sören Reichelt amtierender Amtsdirektor
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Satzung der Gemeinde Neiße-Malxetal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neiße-Malxetal hat in ihrer Sitzung am 20.09.2023 folgende Satzung der Gemeinde Neiße-Malxetal über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Neiße-Malxetal ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.03.1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch …
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Bekanntmachungsordnung

Hiermit wird die am 20.09.2023 beschlossene Satzung der Gemeinde Neiße-Malxetal über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land – Nr. 19 vom 13.10.2023 öffentlich bekannt gemacht. Döbern, den. 25.09.2023 gez. Sören Reichelt amtierender Amtsdirektor
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Satzung WG

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund hat in ihrer Sitzung am 05.09.2023 folgende Satzung der Gemeinde Wiesengrund über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Wiesengrund ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.03.1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes …
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Bekanntmachungsordnung

Hiermit wird die am 05.09.2023 beschlossene Satzung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land – Nr. 19 vom 13.10.2023 öffentlich bekannt gemacht. Döbern, den. 18.09.2023 gez. Sören Reichelt amtierender Amtsdirektor
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-302/41/2023 und 17-303/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-304/41/2023 und 17-305/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-306/41/2023 und 17-307/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-308/41/2023 und 17-309/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-310/41/2023 und 17-311/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-312/41/2023 und 17-313/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem Amtsdirektor für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 01.11.2016 und dem amtierenden Amtsdirektor vom 02.11.2016 …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-314/41/2023 und 17-315/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem amtierenden Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Neiße-Malxetal

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden die Beschlüsse der Gemeindevertretung Nr. 17-316/41/2023 und 17-317/41/2023 vom 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht: Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt den geprüften Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Neiße-Malxetal. Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt, dem amtierenden Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Jedermann hat das Recht, den …