Döbern
Informationen des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit
Ist die Hausnummer richtig angebracht? Nach § 26 Absatz 3 Baugesetzbuch i.V.m. § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Döbern-Land ist die zugeteilte Hausnummer an der straßenbegleitenden Hausfront oder Zaunanlage leicht erkennbar vom Hauseigentümer anzubringen. Die Sichtbarkeit darf durch Bäume, Hecken usw. nicht eingeschränkt werden. Eine nächtliche Beleuchtung der Hausnummer ist sehr empfehlenswert. Eine Hausnummer dient der eigenen und allgemeinen Sicherheit …