Kolkwitz
Öffentliche Bekanntmachung
In der Gemeinde Kolkwitz, Gemarkung Kolkwitz, in den Fluren 1 bis 4, sowie 6 und 10 wurden die Nutzungsarten aktualisiert. Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und …