Informationen zum Zünden von Feuerwerken / pyrotechnischen Gegenständen (der Klasse II / Kategorie F2) als Privatperson
Generell gilt, dass das Zünden von Feuerwerken der Klasse II / Kategorie F2 (Fontänen, Raketen, Chinaböller, Batterien) nur im Zeitraum vom 31.12. (00.00 Uhr) bis zum 1.1. (24.00 Uhr) eines jeden Jahres stattfinden darf . Vom 02.01. bis 30.12. benötigen Sie, wenn Sie nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) oder eines Befähigungsscheines nach § 20 1. SprengV sind, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz …