Schlettau
Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 15.08.2024
TOP 08: Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis von den gesetzlichen Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 32 SächsGemO bzw. Ablehnungsgründe nach § 18 SächsGemO bei den gewählten Stadträten gegeben sind. TOP 10: Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt zur Fertigung der Niederschriften der Verhandlungen des Stadtrates in stets widerruflicher Weise Frau Nicole Schütze und Frau Heidi Glöckner …