Schlettau
Beschlüsse
Beschluss TOP 06 Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 einschließlich aller Anlagen gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt wird: In der Ergebnisrechnung mit - Summe der ordentlichen Erträge von 2.975.742,29 € - Summe der ordentlichen Aufwendungen von …