Schlettau
Aufforderung zur nachträglichen Anmeldung von Hunden im Stadtgebiet
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger der Stadt Schlettau, leider musste die Stadtverwaltung in letzter Zeit verstärkt feststellen, dass im Stadtgebiet gehaltene Hunde nicht angemeldet worden sind. Am 01. Januar 2025 tritt nach Beschluss des Stadtrates vom 24. Oktober 2024 die neue Hundesteuersatzung in Kraft. Nach § 12 dieser Hundesteuersatzung sind Sie verpflichtet, alle in Ihrem Haushalt gehaltenen, über 3 Monate alten Hunde innerhalb von 2 Wochen, bzw. bei der Haltung gefährlicher Hunde, …