Schlettau
Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 28.08.2025
TOP 07 Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass auf Grundlage der ermittelten Betriebskosten, die Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2026 in folgender Höhe festgesetzt werden sollen: Krippenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz 9 h): 290,00 € Kindergartenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h): 160,00 € Hortplatz (je Vollzeitbereuungsplatz, 9 h): 90,00 € TOP 08 Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der …