Verbandsgemeinde Diez
Festsetzung der Hundesteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Diez
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. § 6 Abs. 2 der Hundesteuersatzungen der Stadt Diez und der Ortsgemeinden der VG Diez festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 haben sich auf dem Gebiet der VG Diez …