Verbandsgemeinde Diez
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2022 vom 23.11.2022
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 03.11.2022 hiermit bekannt gemacht wird. § 1 Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt: gegenüber bisher erhöht um …