Nahe Glan
Benutzung des Marumparks in der Stadt Bad Sobernheim
Aus aktuellem Anlass weisen wir zum wiederholten Male auf die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung des Marumparks in der Stadt Bad Sobernheim hin. Hiernach sind gem. § 2 der Satzung Beschädigungen, Verunreinigungen und zweckentfremdete Nutzungen des Parks verboten und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden können. Zudem ist es verboten, sich nach 22 Uhr noch im Park aufzuhalten. Dies gilt insbesondere zum Schutz der Anwohner, deren …