EU-Weinbaukartei
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2023 ist spätestens bis zum 31. Mai 2023 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. - Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der …