Wichtige Rufnummern
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Bitte die markierte Passage streichen und durch folgenden Text ersetzen: Belehrung von Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind (§ 43 IfSG) Die Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden im Landkreis Bad Kreuznach online angeboten. Termine …
Bitte die markierte Passage streichen und durch folgenden Text ersetzen: Belehrung von Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind (§ 43 IfSG) Die Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden im Landkreis Bad Kreuznach online angeboten. Termine …