Hinweis an alle Hundebesitzer
Innerhalb bebauter Ortslagen, auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) ist es verboten, Hunde unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen (vgl. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan vom 15.07.2020, www.vg-nahe-glan.de/rathaus-verwaltung/satzungen …