Hinweis an alle Hundebesitzer
Hiermit verweisen wir nochmals eindringlich auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der VG Nahe-Glan, wonach Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage in jedem Falle nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Anzeige bzw. der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen. Ordnungsverwaltung VG Nahe-Glan