Hermeskeil
Die Einzelabrechnung ist passé
Auch in der Stadt gilt ab 2024 der wiederkehrende Beitrag Die meisten Gemeinderäte in der Verbandsgemeinde haben mittlerweile den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den wiederkehrenden Beitrag (wkB) für den Ausbau der innerörtlichen Straßen ab dem 01.01.2024 eingeführt. Damit hat die bisher dafür geltende Regelung der Einzelabrechnung ausgedient. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat, so nichts Außergewöhnliches dazwischen gekommen sein sollte, in dieser Woche …