Biedesheim
Bekanntmachung Biedesheim
Der Gemeinderat Biedesheim hat aufgrund des §24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Der Gemeinde Biedesheim Vom: 19.12.2023 § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die …