Göllheim
Aus der Verbandsgemeinde
Ausstellen von Wählbarkeitsbescheinigungen (Unterstützungsunterschriften) hier: Rufbereitschaft der Verwaltung zwischen den Jahren Zur Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) und Bestätigung der Stimmberechtigung der Unterstützungsunterschriften (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) wird am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 02. Januar 2026 eine Rufbereitschaft eingerichtet. Wahlvorschlagsträger können sich zu …