Göllheim
Bekanntmachung
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die Jahresrechnung 2023 der nachgenannten Ortsgemeinden, Zweckverbände und Stiftungen geprüft und festgestellt wurden. Mit dem Beschluss über die Jahresrechnung wurde gleichzeitig dem/der jeweiligen Ortsbürgermeister(in) und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den/die Ortsbürgermeister(in) vertreten haben, Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem …