Bad Frankenhausen
Amtlicher Teil
Unter der Voraussetzung, dass die Hebesätze Grundsteuer A 320 v.H. Grundsteuer B 405 v.H. entsprechend der Haushaltssatzung 2026 unverändert bestehen bleiben und vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2026 wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Diese Festsetzung betrifft …