Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Floh-Seligenthal
Allgemeinverfügung zum Zweck der Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für 2026 I. Festsetzung der Grundsteuer 2026 Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die …