Stadtilm
Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in der Einnahme mit 15.620.427,00 EURO in der Ausgabe mit 15.620.427,00 EURO und im Vermögenshaushalt in der Einnahme mit …