Informationen aus dem Bürgerhaus der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfel
In den vergangenen Wochen erhielten wir die Information, dass in einigen unserer Mitgliedsgemeinden private Feuerwerke durchgeführt worden sind. Was dem Einem eine Freude bereitet, ist für den anderen oft ein Ärgernis. Doch es gibt Vorschriften bei der Durchführung von Feuerwerken. An Silvester und Neujahr dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen. An den …