Itzgrund
Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Schadenersatzansprüche nach einem Unfall? Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob …