Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Die Pflegeversicherung zahlt Personen, die Angehörige pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch erhöht sich die spätere Rente. Die Pflegezeit gilt zudem als Beitragszeit, sodass sie als Wartezeit (Mindestversicherungszeit) angerechnet wird. Alle Infos zu dem Thema gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Broschüren erhalten Sie bei uns im Rathaus.