Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbetrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbetrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbetrags befreien lassen.