Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Eltern bekommen für die Erziehung eines Kindes bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben. Daneben werden vom Tag der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Diese Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten können Eltern untereinander zeitlich aufteilen. Sowohl Kindererziehungs- als auch …