Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Schulzeiten zählen ab dem 17. Geburtstag für die Rente – auch wenn keine Beträge gezahlt werden. Allerdings kommt die Zeit nicht automatisch in Ihr Rentenkonto. Damit diese Zeiten gutgeschrieben werden können, übersenden Sie unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Originalunterlagen oder bestätigte Fotokopien, die Ihre Schulzeit belegen. Alle wichtigen Infos rund um dieses Thema finden Sie auf der Webseite unter https://t1p.de/ausbildungszeiten