Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele Menschen die Schule bald der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und zwar auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für …