Itzgrund
Neues von Renten und Soziales
Eltern bekommen für die Erziehung eines Kindes bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben. Vom Tag der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes werden außerdem Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Rentenversicherung anerkannt. Die Kindererziehungszeiten sowie die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden grundsätzlich nur einem Elternteil zugeordnet, und zwar dem, der das Kind …